AGB

  1. Angebot und Vertragsabschluss
    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

  2. Preise und Zahlung
    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Im Falle eines Zahlungsverzuges gilt für Verzugszinsen die gesetzliche Regelung. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

  3. Gefahrübergang bei Versendung
    Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

  4. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  5. Lieferzeit und -mengen
    Vereinbarte Lieferfristen und Liefermengen sind nur ungefähr zu verstehen, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich als fest vereinbart bestätigt. Sind Lieferfristen und Liefermengen nach Satz 1 nur ungefähr zu verstehen, so können wir Lieferfristen um bis zu zwei Wochen überschreiten und von Liefermengen um bis zu 10% nach oben oder unten abweichen. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Bei Störungen in unserem Betrieb oder in den Betrieben oder Lagern unserer Lieferanten wird unabhängig vom Verschulden die Lieferfrist um die Dauer der Störungen verlängert. Sollte die Erfüllung unserer Lieferpflichten durch Krieg, Maßnahmen von Behörden, Verfügungen von höherer Hand oder sonstige höhere Gewalt unmittelbar oder mittelbar erschwert werden, so können beide Seiten vom Vertrag binnen sechs Wochen zurücktreten. Die von uns bei der Ablieferung angegebene Liefermenge ist maßgebend. Der Kunde kann jedoch auf seine Kosten eine Verwägung verlangen. Gewichtsabweichungen können nur innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung der Ware gerügt werden. Der Kunde hat uns eine unverzügliche Überprüfung der Gewichtsabweichung zu ermöglichen.

  6. Haftung und Schadensersatz
    Jede Beschädigung bzw. Beanstandung hat sich der Auftraggeber bei Lieferung sofort auf den Versandpapieren bestätigen zu lassen. Mängelrügen sind gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Ablieferung abzugeben. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln oder bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  7. Gerichtsstand und Sonstiges
    Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. AGB des Auftraggebers haben nur Wirksamkeit, soweit sie diesen AGB nicht entgegenstehen. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unser Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.
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